Anreise / Veterinär-, Tierschutzbestimmungen / Besucherinfo
ACHTUNG: Die Anreise zum Sportplatz ist frühestens am Donnerstag, den 09. April 2026 ab MITTAG möglich!!!
Anreise:
Sportcenter Halbenrain
Halbenrain 24
8492 Halbenrain

Einreisebestimmungen:
Für
Personen aus EU-Ländern ist ein gültiger Reisepass oder gültiger
Personalausweis vorgeschrieben. Für Personen aus nicht EU-Ländern ist ein
gültiger Reisepass vorgeschrieben. In Österreich besteht Ausweispflicht.
Für Hunde
ist ein gültiger Impfpass mit gültiger Tollwutimpfung mitzuführen.
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Vignettenpflicht: Die Nutzung von Autobahnen in Österreich ist vignettenpflichtig. Die Vignette gibt es als Klebevignette und als digitale Vignette. Die Preise gliedern sich wie folgt:
Jahresvignette PKW € 106,80 Mautpflicht: Bei einer
Anreise über die A9 ist zudem eine
Mautgebühr in Höhe von € 12,00 pro Strecke für den Gleinalm Tunnel
und € 7,00 pro Strecke für den Bosruck Tunnel zu bezahlen. Beide Tunnel können umfahren werden. |
In Österreich
gilt „Rechtsverkehr“. Bitte beachten Sie vor allem folgende Dinge:
v
alle Insassen müssen angegurtet sein
v
der Fahrer muss das absolute Handy-Verbot
einhalten
v
es werden strenge Alkoholkontrollen
durchgeführt! Der Grenzwert von 0,5 Promille wird genau eingehalten, auch
Ausländern wird der Führerschein bei Überschreitung rigoros abgenommen.
Veterinär- und Tierschutzbestimmungen:
Aufgrund der
beschlossenen Änderung des Tierschutzgesetzes ist die Verwendung jeglicher Art
von Würgehalsbändern (auch Kettenhalsbändern) nur mehr gestattet,
wenn diese mit einem „Stoppring“ versehen sind, damit die Würgefunktion
auch offensichtlich unterbunden ist. Wir ersuchen Sie, diese Änderung zur
Kenntnis zu nehmen und darauf zu achten, dass bei Kettenhalsbändern zumindest
ein Schlüsselring eingefügt wird, der ein Würgen des Hundes unmöglich macht.
Leistungsrichter müssen bei Prüfungen darauf achten, dass beim Vorführen des
Hundes nur mehr Halsbänder verwendet werden, die den gesetzlichen Vorschriften
entsprechen – auch wenn bei diesen Prüfungen keine Leinenführigkeit, sondern nur
eine Freifolge verlangt wird.
In Österreich ist aufgrund der Unvereinbarkeit mit dem geltenden Tierschutzgesetz die Stockbelastungsprobe bei allen Veranstaltungen (auch nach IGP) in der Form durchzuführen, dass die Hunde zwar bedroht, jedoch nicht mehr mit dem Stock geschlagen werden. Dies bedeutet, dass die Bedrohung vor der Berührung des Hundes abgesetzt und der Stock dann aufgelegt wird. Damit ist sichergestellt, dass Hunde nicht geschlagen werden.
Allgemeine Informationen und Sicherheitshinweise vor Ort:
v
Gehen und
Fahren ist nur auf Straßen und Hauptwegen erlaubt.
v
Es
ist stets ein Ausweis mitzuführen.
v
Hunde
sind stets an der Leine und/oder mit Maulkorb zu führen - ausgenommen während
der Arbeit.
v
Schäden und Unfälle sind dem Veranstalter unverzüglich zu melden.
v
Halten und Parken ist nur an den dafür vorgesehenen und markierten Plätzen
erlaubt. Das gilt insbesondere für Wohnmobile und Wohnwägen. Den Anweisungen der
Ordner ist Folge zu leisten.
v
Sämtliche öffentlichen Plätze sind sauber zu halten. Das gilt insbesondere für
Hundekot - dieser ist stets zu entfernen.
v
Der
Hundehalter haftet für alle Schäden, die sein Hund verursacht.
Zahlungsweise in Österreich:
Die
Landeswährung ist EURO. Geldwechsel von einer ausländischen Währung in EURO ist
in allen Banken während der Geschäftszeiten sowie in Wechselstuben an den
Flughäfen möglich. Devisentausch in Hotels ist eher nicht zu empfehlen. Die
sicherste Möglichkeit bieten Kreditkarten der gängigen Gesellschaften (VISA,
Mastercard, etc.). Beim Anmieten eines Mietfahrzeuges ist der Besitz einer
Kreditkarte unerlässlich. Außerdem gibt es die Möglichkeit mit Code bei
Bargeldautomaten Geld abzuheben.
Verhalten am Gelände:
Alle
Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten, haben sich so zu verhalten,
dass andere Personen weder geschädigt, noch gefährdet werden. Weiters haben sie
sich so zu verhalten, dass es zu keiner Beschädigung von Aufbauten, Zäunen,
Einrichtungen oder sonstigen Gegenständen kommt.
Alle Not-, Flucht- und Rettungswege sind frei zu halten.
Das Mitführen von Waffen oder Gegenständen, die die Sicherheit von Personen oder Tieren gefährden, ist verboten. Handlungen, die den reibungslosen, friedlichen Ablauf der Veranstaltung stören werden zur Anzeige gebracht und mit Hausverbot geahndet.
Stark alkoholisierten und/oder randalierenden Personen wird der Zutritt verweigert. Der Ausrichter behält sich vor, stark alkoholisierte Personen des Veranstaltungsgeländes zu verweisen.
Mutwillige Zerstörungen von Gegenständen im Innen- und Außenbereich werden zur Anzeige gebracht.
Das Missachten von Absperrungen am und außerhalb des Veranstaltungsgeländes ist untersagt. Das Betreten von abgesperrten Bereichen ist strikt verboten.
Allfälligen Anordnungen des Ausrichters, des Personals des Ausrichters, der Exekutive, der Feuerwehr und Organen der Gemeinde Marktgemeinde Halbenrain sowie der Grundeigentümer ist umgehend Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung kann die betreffende Person vom Gelände verwiesen werden.
Besucherhunde:
Besucherhunde sind auf der Veranstaltung natürlich herzlich willkommen und bezahlen keinen Eintritt. Bitte beachten Sie jedoch, dass Besucherhunde nur unter Vorlage eines gültigen Impfpasses mit einer gültigen Tollwutimpfung eingelassen werden können. Für die Verwahrung des Hundes sowie für etwaige Schäden, die durch den Besucherhund entstehen, übernimmt dessen Eigentümer die volle Haftung.
Achten Sie während der Bewerbe am Sportplatz darauf, dass sich Besucherhunde nicht direkt an der Abgrenzung zum Sportplatz aufhalten dürfen, und sich während der Bewerbe ruhig verhalten müssen (nicht bellen).
Verweis oder Zutrittsverweigerung:
Jedes Zuwiderhandeln gegen diese Vorgaben kann mit einem Verweis vom Gelände
geahndet werden. Allfälliges verwaltungs- oder strafrechtlich relevantes
Verhalten wird ausnahmslos bei den zuständigen Stellen zur Anzeige gebracht. Zu
diesem Zweck ist die Veranstaltungsleitung berechtigt, die persönlichen Daten
zuwiderhandelnder Personen aufzunehmen.
Im Falle eines Verweises oder der Verweigerung des Zutrittes steht der betreffenden Person keinerlei Forderungen oder Ersatzansprüche gegen den Ausrichter zu.
Arztbesuche:
Auslandskrankenscheine der gesetzlichen Krankenversicherungsanstalten oder
Ersatzkassen werden teilweise anerkannt. Vorteilhaft ist es auf jeden Fall eine
private Krankenversicherung für die Zeit des Aufenthaltes in Österreich
abzuschließen. Hier ein paar nützliche Links:
Nächstliegende Arztpraxen:
Dr. Andreas Greimel
(Allgemeinmedizin)
Halbenrain 140, 8492 Halbenrain
Landarztpraxis Mureck
(Allgemeinmedizin)
Quellengasse 1, 8480 Mureck
Nächstliegende Krankenhäuser:
Landeskrankenhaus Feldbach
Ottokar-Kernstrock-Straße 18, 8330 Feldbach
Landeskrankenhaus
Wagna
Pelzmannstraße 18,
8435 Wagna
Landeskrankenhaus Universitätsklinikum
Graz
Auenbruggerplatz 1, 8036 Graz
Nächstliegende Tierärzte:
Tierklinik St. Veit
Karwaldweg 2, 8423
Wagendorf
Veterinärklinik Maribor
Šentiljska cesta 109,
SLO-2000 Maribor
Wichtige
Telefonnummern:
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Feuerwehr |
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Polizei |
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Rettung |
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Euro-Notruf |